Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ruby-peak (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Arbeiten, die sich während der Ausführung als notwendig erweisen, werden gesondert berechnet.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen über 5.000 Euro kann eine Anzahlung von bis zu 30% vereinbart werden. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Verwendung geeigneter Materialien aus. Ausführungsfristen werden nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Festtermin vereinbart wurden.
Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zu den Arbeitsräumen während der vereinbarten Arbeitszeiten.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme zu rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Arbeiten ohne Vorbehalt entgegennimmt oder die abgenommenen Räume nutzt.
Für unsere Leistungen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme. Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht zur Nachbesserung.
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Veränderungen durch Dritte oder normale Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die von uns eingebrachten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Einbau oder die Verbindung mit dem Gebäude lässt den Eigentumsvorbehalt unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Leipzig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Juni 2024